Grüne und UBM beantragten vorübergehend Tempo 30 auf der Hauptstraße – der Gemeinderat ließ den Antrag nicht einmal auf die Tagesordnung. Außerdem: die Vergabe der Planung für den neuen Kinderhort, eine Notunterkunftssatzung für die Gemeindescheune und der Sicherheitsbericht der Polizei.
Derzeit ist der Dechsendorfer Damm in Erlangen gesperrt – eine wichtige Verbindungsstraße für den Kfz-Verkehr. Das hat direkte Folgen für Möhrendorf: Wer von Erlangen in die umliegenden Gemeinden und Ortschaften will (und umgekehrt), weicht zunehmend auf die Hauptstraße in Möhrendorf (Kreisstraße ERH 31) aus. Die Folge ist ein spürbar gestiegenes Verkehrsaufkommen mitten durch den Ort – mit mehr Lärm und mehr Risiken, besonders für Fußgänger und Radfahrende.
Hinzu kam eine weitere geplante Sperrung: Ab dem 3. August bis 11. September 2026 sperrt das Landratsamt Erlangen-Höchstadt die Kreisstraße ERH 31 an der Flutbrücke am Ortseingang Regnitz vollständig – wegen dringend notwendiger Erneuerung der Fahrbahnübergänge.
Am 16. Juni 2026 stellten die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der Unabhängigen Bürgerliste Möhrendorf (UBM) gemeinsam einen sogenannten Dringlichkeitsantrag: Sie beantragten eine vorübergehende Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf der Hauptstraße – für die Dauer der Sperrung des Dechsendorfer Damms. Die Antragstellenden begründeten dies mit dem erhöhten Durchgangsverkehr und dem Verweis auf die Stadt Erlangen, die auf Grund der Sperrung bereits präventiv Tempo 30 angeordnet hatte.
Bürgermeister Fischer hatte den Antrag vorab an das Landratsamt Erlangen-Höchstadt weitergeleitet – das Landratsamt äußerte sich ablehnend. Die Rückmeldung lag dem Gemeinderat in der Sitzung vor. Da ein Dringlichkeitsantrag nicht automatisch auf der Tagesordnung steht, stellte Bürgermeister Fischer zu Beginn der Sitzung zur Abstimmung, ob der Antrag überhaupt behandelt werden soll. Bei einer Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Das Ergebnis: 7 : 7 – der Antrag wurde nicht zur Behandlung zugelassen. Er wurde damit gar nicht erst inhaltlich diskutiert.
Wollten den Antrag behandeln
Wollten den Antrag nicht behandeln
Das Landratsamt lehnte den Antrag in seiner Stellungnahme aus rechtlichen Gründen ab. Die wesentlichen Argumente – etwas vereinfacht zusammengefasst:
Wir haben für die Zulassung des Antrags gestimmt – aus Überzeugung, dass Anträge, die demokratisch eingebracht werden, auch besprochen werden sollten. Im Sinne der Transparenz und des demokratischen Diskurses hätten wir den Antrag selbstverständlich zugelassen.
Wir verstehen die Debatte um mehr Verkehrssicherheit gut – gerade angesichts der Umgehungsverkehre durch die Sperrung des Dechsendorfer Damms. Unsere Position ist klar: Wir setzen uns für mehr Verkehrssicherheit in Möhrendorf ein und unterstützen das Ziel von Tempo 30.
Im konkreten Fall ist die Lage allerdings nicht eindeutig. Formal handelt es sich um eine temporäre Maßnahme. Dazu kommt: Mit der Vollsperrung der Flutbrücke ab dem 3. August ist auf der Hauptstraße kein Durchgangsverkehr mehr zu erwarten – der Antrag hätte damit maximal wenige Wochen Wirkung entfaltet. Darüber hinaus ist fraglich, ob das Verfahren auf Kreisebene überhaupt schnell genug abgewickelt werden könnte, um in dieser kurzen Zeitspanne noch wirksam zu werden. Und klar ist auch: Tempo 30 ist kein verkehrsreduzierendes Instrument – das sehen wir ebenso. Die ablehnende Stellungnahme des Landratsamts gibt die rechtliche Einschätzung wieder, die man zumindest kennen und einbeziehen muss.
Polizeihauptkommissar Völler von der Polizeiinspektion (PI) Erlangen-Land mit Sitz in Uttenreuth stellte dem Gemeinderat den Sicherheitsbericht 2025 vor. Die Polizeiinspektion Erlangen-Land ist für das gesamte Umland der Stadt Erlangen zuständig – ein Gebiet mit rund 57.800 Einwohner*innen auf 197 km², zu dem auch Möhrendorf mit seinen 5.154 Einwohner*innen (Stand Ende 2025) gehört.
Im gesamten Bereich der PI Erlangen-Land gingen die Straftaten im Vergleich zum Vorjahr zurück: von 992 Fällen (2024) auf 883 Fälle (2025). Die Aufklärungsquote lag bei 64,8 %.
Für Möhrendorf im Einzelnen – die folgende Übersicht zeigt, welche Delikte 2025 erfasst wurden:
Quelle: Sicherheitsbericht 2025 der PI Erlangen-Land, vorgestellt am 23. Juni 2026 im Gemeinderat Möhrendorf.
Was fällt auf? Mit 46 erfassten Verkehrsunfällen dominiert das Unfallgeschehen im Straßenverkehr das Bild deutlich – mehr als alle anderen Deliktsbereiche zusammen. Das ist bemerkenswert und zeigt: Die Sicherheit auf unseren Straßen ist kein abstraktes Thema, sondern betrifft die Menschen vor Ort unmittelbar. Diese Zahlen nehmen wir ernst. Nicht zufällig haben wir noch in derselben Sitzung für die Zulassung des Dringlichkeitsantrags zu Tempo 30 gestimmt.
Insgesamt wurden in Möhrendorf 57 Straftaten erfasst – bei rund 5.000 Einwohner*innen ein vergleichsweise niedriger Wert. Polizeihauptkommissar Völler stand dem Gemeinderat nach der Vorstellung für Fragen zur Verfügung. Wir bedanken uns herzlich für die ausführliche Vorstellung der Kriminalitäts- und Verkehrsstatistik – eine solche Transparenz gegenüber dem Gemeinderat ist wichtig und wertvoll.
Der Gemeinderat hat das Planungsbüro Horstmann Partner PartGmbB aus Bayreuth mit der Objektplanung für den Neubau eines Kinderhortes in Möhrendorf beauftragt. Das Büro setzte sich nach einem formellen Vergabeverfahren gegen vier weitere Bieter durch. Das Honorar beträgt rund 208.000 Euro brutto. Abstimmung: 13 : 1.
Der frühere Wohncontainer für obdachlose Personen steht seit drei Jahren nicht mehr zur Verfügung. Lange Zeit wurde kein neuer Fall von Obdachlosigkeit gemeldet – doch Ende Februar wandte sich erstmals wieder jemand in einer akuten Wohnnotlage an die Gemeinde. Übergangsweise wurde eine Lösung in einer Gaststätte organisiert; diese lief jedoch aus. Die Gemeinde musste handeln.
Als vorübergehende Lösung – solange die Gemeindescheune nicht verkauft wird – stellt die Gemeinde nun die Räume im Erdgeschoss der Gemeindescheune als Notunterkunft zur Verfügung. Diese sind derzeit nicht anderweitig belegt und eignen sich für diesen Zweck.
Damit die Gemeinde anfallende Kosten gegenüber dem Jobcenter geltend machen kann, ist eine rechtliche Grundlage erforderlich: eine Notunterkunftssatzung und eine dazugehörige Gebührensatzung. Ohne diese Satzungen würde die Gemeinde auf den Kosten sitzen bleiben. Die Nutzungsgebühr wurde auf 5,30 Euro pro Quadratmeter und Monat festgesetzt. Abstimmung jeweils: 12 : 2 – die beiden Gegenstimmen kamen von der FDP.
Die FDP stimmte gegen die Satzung. Ihre Begründung: Die Gemeindescheune sei kein geeigneter Ort für die Unterbringung obdachloser Personen. Angesichts des temporären Charakters hätte die FDP eher eine zweckdienlichere Lösung – etwa ein Handwerkerzimmer oder eine vergleichbare Unterkunft – bevorzugt.
Im Dammbereich des Main-Donau-Kanals wurde ein dringender Sanierungsbedarf festgestellt: Ein Kanalabschnitt ist erheblich deformiert, die Standfestigkeit des Rohres ist nicht mehr gegeben. Der Gemeinderat beauftragte das Ingenieurbüro srp mit der Planung der Sanierung – Honorar rund 63.000 Euro brutto. Abstimmung: 14 : 0.
Der Gemeinderat hat den Vorentwurf zum neuen Bebauungsplan im Bereich Sudetenstraße gebilligt. Die Öffentlichkeit wird gemäß Baugesetzbuch über die geplanten Grundzüge unterrichtet – die Gemeinde wird die Unterlagen in geeigneter Form veröffentlichen. Abstimmung: 14 : 0.
In der Sitzung wurden fünf Bauvorhaben behandelt. Vier davon waren unumstritten und wurden einstimmig genehmigt:
Etwas mehr Diskussion gab es beim Neubau eines Einfamilienhauses in der Frankenstraße 46a. Ein Diskussionspunkt war die Parksituation am Schulweg: Dort parken bereits heute viele Autos, und ein zusätzliches Wohnhaus bringt gegebenenfalls weiteren Parkdruck mit sich. Das Landratsamt stellte jedoch klar, dass der Verweis auf den Schulweg kein bauplanungsrechtlicher Ablehnungsgrund ist – eine Ablehnung des Bauantrags lässt sich damit rechtlich nicht begründen. Das Landratsamt sprach sich daher für die Genehmigung aus, der Gemeinderat folgte dieser Einschätzung. Abstimmung: 11 : 3.
Wir werden euch auch weiterhin regelmäßig über die Arbeit im Gemeinderat informieren – verständlich und ohne Amtsdeutsch.