Gemeinderat Möhrendorf · 28. Juli 2026

Letzte Sitzung
vor der Sommerpause

Vor der Sommerpause bewältigte der Gemeinderat noch einmal ein umfangreiches Programm: das lange diskutierte Mehrfamilienhaus an der Mühlgasse in Kleinseebach, Grundsätze für eine faire Baulandentwicklung, die Obdachlosenhilfe, mehrere Bauvorlagen sowie Anträge der Grünen zu Spielplätzen und Defibrillatoren.

DatumDienstag, 28. Juli 2026
Beginn / Ende19:00 – 22:30 Uhr
OrtRatssaal Möhrendorf
Anwesend16 Mitglieder (ein Mitglied entschuldigt)
Schwerpunkt der Sitzung · Bauvorlage

Mehrfamilienhaus an der Mühlgasse (Kleinseebach) – lange und kontrovers diskutiert

Worum ging es?

Auf einer Freifläche nördlich der Mühlgasse in Kleinseebach (rund 3.660 m²) möchte die B+P BauPartner GmbH Wohnungsbau realisieren. Bereits 2019 hatte der Gemeinderat für das Areal einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst; ein tragfähiges Plankonzept kam seither jedoch nicht zustande. 2021 erwarb die Bauträgerin das Grundstück, im März 2026 stellte sie einen Antrag auf Vorbescheid für ein Mehrfamilienhaus.

Da das Gebiet keinen gültigen Bebauungsplan hat, richtet sich die Zulässigkeit nach dem Einfügegebot (§ 34 BauGB): Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen. Aus der Bauvorlage entwickelte sich jedoch eine Grundsatzdebatte darüber, wie sich dieses Areal künftig baulich entwickeln soll.

Kern der Debatte: das Thema Verkehr

Größte gemeinsame Sorge aller Fraktionen war und ist der Verkehr. Das Areal soll über die Mühlgasse erschlossen werden – eine kleine Sackgasse, in der bereits zwei Gewerbebetriebe (Pillipp Haustechnik und Zweirad Zitzmann) sowie der Landgasthof Schuh für vergleichsweise viel Verkehr sorgen.

Kern der Diskussion war deshalb, das Grundstück nicht allein über die Mühlgasse, sondern über die Dorfstraße im Norden anzubinden. Das ist jedoch nur möglich, wenn die nördlich angrenzenden Grundstücke mitziehen und die Straße bis zur Dorfstraße durchgezogen werden kann – ein dafür nötiger Grunderwerb ist in der Vergangenheit bereits gescheitert. Für das Grundstück allein bliebe sonst nur die Erschließung über die Mühlgasse.

Aus dem Gremium kam daher der Vorschlag, für das Areal einen Bebauungsplan aufzustellen – mit dem klaren Ziel, den Verkehr nach Norden über die Dorfstraße zu führen. Eine dauerhafte Lösung könnte letztlich nur ein solcher Bebauungsplan bringen; die Konsequenz wäre allerdings eine Veränderungssperre, bis der Plan finalisiert ist.


Der Letter of Intent (Absichtserklärung)

Um Zeit für eine gemeinsame, tragfähige Lösung zu gewinnen, stimmte der Gemeinderat über einen Letter of Intent mit der Bauträgerin ab. Die wesentlichen Inhalte:

Letter of Intent – Gemeinde & B+P BauPartner GmbH

Zusammengefasst – Ziel ist eine einvernehmliche städtebauliche Lösung
  • 1Das laufende Vorbescheidsverfahren läuft weiter – ein Vorbescheid allein erlaubt noch keinen Baubeginn.
  • 2Die Bauträgerin reicht bis 31.10.2026 keinen Bauantrag auf Basis des Vorbescheids ein.
  • 3Sie legt bis Ende August 2026 realisierbare Planungskonzepte für das Gesamtareal in den Fraktionssitzungen vor.
  • 4Die Gemeinde verzichtet im Gegenzug bis 31.10.2026 auf eine Veränderungssperre.
  • 5Angestrebt wird anschließend eine einvernehmliche Umsetzung über den sogenannten „Bauturbo" (§ 246e BauGB).
  • 6Kommt eine einvernehmliche Lösung zustande, verzichtet die Bauträgerin auf Rechtsansprüche aus einem positiven Vorbescheid – andernfalls sind beide Seiten wieder frei.

Die Bauträgerin verweist zwar auf ein Verkehrsgutachten, das die Erschließung über die Mühlgasse für vertretbar hält; der Gemeinderat sieht die Verkehrssituation jedoch kritischer.


Unsere Einschätzung als SPD-Fraktion

Wir haben beim Vorbescheid im Grundsatz dagegen gestimmt. Aus unserer Sicht ist es für die Gemeinde wichtiger, zuerst zu klären, wie sich das künftige Bauland in diesem Bereich entwickeln soll und wie wir das Thema Verkehr gemeinsam lösen können.

Einen Vorbescheid zu beschließen, der bereits eine gewisse Richtungsentscheidung vorwegnimmt, halten wir an dieser Stelle für den falschen Weg. Aus Sicht der SPD hat sich die Ausgangsposition der Gemeinde damit eher verschlechtert.

Im Ergebnis sah der Gemeinderat das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung als grundsätzlich zulässig an (11 : 4) und stimmte dem Letter of Intent zu (15 : 0).

Grundsatzbeschluss · Antrag UBM

Grundsätze für eine faire Baulandentwicklung

Einen wichtigen, grundsätzlichen Beschluss fasste der Gemeinderat zum überarbeiteten Antrag der Unabhängigen Bürgerliste Möhrendorf (UBM). Hintergrund: Für künftige Bauvorhaben fehlt bislang eine gemeinsam entwickelte, klare Richtschnur – gleichzeitig führen neue Bebauungspläne oft zu erheblichen Bodenwertsteigerungen und zu zusätzlichen Aufgaben für die Allgemeinheit (Erschließung, Verkehr, Betreuung, Grün- und Ausgleichsflächen).

Ziel ist deshalb ein transparenter und verlässlicher Rahmen für künftige Entscheidungen zur Schaffung von Baurecht. Der Grundgedanke: Wer von neuem Baurecht profitiert, soll im rechtlich zulässigen Umfang angemessen an den Folgen beteiligt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dies gemeinsam mit Bürgermeister, den Fraktionen und – bei Bedarf – externen Fachleuten zu erarbeiten. Insbesondere sollen geprüft und ausgearbeitet werden:

  • rechtlich zulässige Beteiligungsmodelle,
  • die Übernahme von Erschließungs-, Infrastruktur-, Planungs- und Folgekosten,
  • die Bereitstellung von Flächen für öffentliche und gemeinwohlorientierte Zwecke,
  • nachvollziehbare Maßstäbe für den Umgang mit planungsbedingten Bodenwertsteigerungen,
  • ein praktikabler Verfahrensablauf für künftige Baulandentwicklungen,
  • ein rechtssicheres Mustervertragswerk für städtebauliche Verträge (§ 11 BauGB).

Die Ergebnisse sollen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass die abschließende Beratung und Beschlussfassung bis Ende des zweiten Quartals 2027 erfolgen kann. Der Gemeinderat stimmte dem Antrag einstimmig zu (14 : 0).

Soziales · TOP 1

Obdachlosenbetreuung durch den AWO-Kreisverband

Zum Auftakt stellten Michael Thiem und Christian Pech vom AWO-Kreisverband Erlangen-Höchstadt ihr Konzept vor. Die Idee: Die Gemeinde kann ihre gesetzliche Pflichtaufgabe – die ordnungs- und sicherheitsrechtliche Unterbringung obdachloser Menschen – per Vertrag an den AWO-Kreisverband übertragen. Wichtig dabei: Die Gemeinde kann die Aufgabe zwar übertragen, bleibt rechtlich aber weiterhin verantwortlich.

Der Vorteil läge darin, dass die Gemeinde selbst keine Wohnungen, Häuser oder Container mehr vorhalten und instand halten müsste; Personal und Kosten würden entlastet. Der eigentliche Mehrwert des Konzepts: Der AWO-Kreisverband bringt nicht nur unter, sondern betreut die Betroffenen zugleich fachlich – mit dem Ziel, Obdachlosigkeit über soziale, berufliche und gesellschaftliche Eingliederung dauerhaft zu überwinden.

Abgerechnet würde nach einem Solidaritätsprinzip auf Basis des rechnerischen Bedarfs (für Möhrendorf rund 1,5 Plätze); ein Platz kostet 2026 rund 12.500 Euro pro Jahr, bei tatsächlicher Belegung reduziert sich der Betrag durch Wohngeld-Rückzahlungen. Angedacht ist eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren. Ein Beschluss wurde noch nicht gefasst – der Gemeinderat ließ sich das Konzept vorstellen und bedankte sich für die Erläuterungen.

Anträge Bündnis 90/Die Grünen · TOP 8 & 9

Sonnenschutz auf Spielplätzen & Defibrillatoren

Sonnenschutz auf Spielplätzen – natürliche Beschattung statt Sonnensegel

Ursprünglich wollten Bündnis 90/Die Grünen den Sonnenschutz auf den Spielplätzen mit Sonnensegeln verbessern. Bereits im Bauausschuss war das Thema ausführlich diskutiert worden – mit dem Ergebnis, dass eine natürliche Beschattung durch Bäume sinnvoller erscheint: Sonnensegel wären mit rund 8.000 bis 10.000 Euro nicht nur teuer, sie müssten auch regelmäßig gewartet und bei Sturmwarnungen abgenommen werden.

In der Sitzung brachten die Grünen einen Änderungsantrag ein; auf Vorschlag von 2. Bürgermeister Steffen Schmidt zogen schließlich alle Fraktionen ihre Anträge zurück, um einen gemeinsamen Beschluss zu fassen. Ergebnis: Auf den Spielplätzen „Auf der Höh" und „Habichtweg" wird jeweils ein großkroniger Baum gepflanzt (Stammhöhe 2 m, Krone 4–5 m Durchmesser), Kosten rund 5.000 Euro pro Baum aus der Rücklage der Spielplatzsatzung. Abstimmung: 15 : 0.


Defibrillatoren (AED): Beratung auf September vertagt

Die Grünen beantragten außerdem, den Defibrillator (AED) im Rathaus rund um die Uhr zugänglich zu machen und weitere Geräte in Kleinseebach und Möhrendorf Süd bereitzustellen. In der Vorberatung zeigte sich: Der AED im Rathaus ist für den Außenbereich nicht geeignet (nicht frostsicher, außen kein Stromanschluss); für eine Anbringung im Außenbereich gab es bereits Gespräche mit der Sparkasse. Der Bürgermeister hatte zudem Förderanträge für vier AED gestellt – Fördergelder werden allerdings keine mehr ausgezahlt. Gemeinderätin Dr. Karla Beyer hatte Kontakt zur Björn-Steiger-Stiftung aufgenommen und will Spenden von Firmen und aus der Bürgerschaft sammeln.

Da sich eine längere Diskussion abzeichnete, wurde gegen 22 Uhr der Antrag gestellt, den Punkt auf die nächste Sitzung zu verschieben. Diesem Geschäftsordnungsantrag folgte der Gemeinderat (9 : 6); der Punkt wird am 29. September 2026 erneut behandelt.

Satzungen, Finanzen & Feuerwehr · TOP 4–7 & 11

Satzungen, Finanzen & Feuerwehr

Entwässerungssatzung: Nachweis der Mängelfreiheit ab Oktober 2026

Der Gemeinderat befasste sich mit der Überwachung der privaten Grundstücksentwässerung (§ 12 der Entwässerungssatzung). In Möhrendorf sind rund 1.500 Gebäude an die Kanalisation angeschlossen, davon etwa 180 in einem Wasserschutzgebiet. Ab Oktober 2026 wird die Verwaltung die Grundstückseigentümer straßenzugsweise auffordern, einen Nachweis über die Mängelfreiheit ihrer privaten Entwässerungsanlagen vorzulegen; innerhalb von rund fünf Jahren soll ein Großteil der Gebäude überprüft sein.

Wichtig: Wer der Nachweispflicht nicht nachkommt oder festgestellte Mängel nicht beseitigt, muss mit Sanktionen rechnen – die Satzung sieht dafür Geldbußen und Zwangsmittel vor. Hintergrund ist der Schutz von Grundwasser und Kläranlage: Undichte Anlagen können dazu führen, dass Grundwasser als „Fremdwasser" in den Kanal gelangt (das verteuert die Abwasserreinigung für alle Anschlussnehmer) oder dass belastetes Abwasser ins Erdreich austritt. Für Fragen hat die Gemeinde eine FAQ-Seite bereitgestellt. Der Gemeinderat nahm den Sachstand zur Kenntnis.


Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2025

Über- und außerplanmäßige Ausgaben entstehen, wenn Haushaltsansätze überschritten werden – etwa durch zwingende rechtliche oder vertragliche Verpflichtungen oder durch unvorhergesehene, unabweisbare Aufwendungen. Die Verwaltung hatte alle betroffenen Haushaltsstellen vollständig aufgelistet und begründet; die allgemeine Deckungsreserve (50.000 Euro) blieb dabei unangetastet.

Unsere Position: Bereits im vorangegangenen Hauptausschuss wurde aus unserer Sicht sehr transparent und nachvollziehbar dargelegt, an welchen Stellen über- und außerplanmäßige Ausgaben aufgetreten sind. Aus Sicht der SPD hielt sich das im Rahmen – daher konnten wir die Ausgaben mittragen.

Der Gemeinderat nahm die Dokumentation zur Kenntnis und genehmigte die Ausgaben (16 : 0).


Feuerwehrhaus Kleinseebach: Neubau als Effizienzgebäude 40

Beim Neubau des Feuerwehrhauses Kleinseebach war noch offen, ob es als Effizienzgebäude 40 (EG 40) oder nach dem gesetzlichen Standard (Gebäude-Energie-Gesetz) errichtet wird. Da die weitere Planung – insbesondere die Haustechnik – ohne diese Entscheidung nicht fortgeführt werden kann, war eine Festlegung nötig. Die höheren EG-40-Anforderungen bedeuten überschlägig rund 70.000 Euro Mehrkosten; einen früheren Tilgungszuschuss von rund 10 % gibt es nach der neuen Förderrichtlinie nicht mehr, der Vorteil liegt vor allem in dauerhaft geringeren Heizkosten. Der Gemeinderat entschied, den Neubau als EG 40 weiterzuplanen (13 : 2).


Weitere Beschlüsse
  • Feuerwehrgebührensatzung: Neufassung mit eigener Kostenkalkulation der Pauschalsätze beschlossen. 16 : 0
  • Stellvertretender Kassenverwalter: Roland Abel wurde bestellt. 15 : 0
TOP 2 & 3 · Bauvorlagen

Weitere Bauvorlagen & Bauleitplanung

Werbeanlagen an den Wasserwiesen (Kleinseebacher Straße)

Auf einem Grundstück im unbeplanten Innenbereich (Überschwemmungsgebiet, Nähe Regnitz) sollen drei einseitige, unbeleuchtete und freistehende Werbeanlagen errichtet werden (je rund 3,76 × 2,76 m). Auf Empfehlung des Bauausschusses erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen. Abstimmung: 16 : 0.


Röttenbacher Straße 9 (Kleinseebach) – Voranfrage

Eine formlose Voranfrage: Das bestehende Wohngebäude soll modernisiert und das Grundstück geteilt werden, um auf dem neuen Teilgrundstück (rund 730 m²) zusätzlich ein Einfamilienhaus (zwei Vollgeschosse, Walmdach, Firsthöhe bis 9 m) zu errichten. Das Vorhaben war bereits in zwei Bauausschusssitzungen (9. Juni und 7. Juli) samt Vor-Ort-Termin beraten worden. Der Gemeinderat stellte die Voranfrage in Aussicht und beantwortete die Einzelfragen: Erweiterung des Bestandsgebäudes (16 : 0), Einfamilienhaus auf dem neuen Teilgrundstück (15 : 1), zwei Vollgeschosse (13 : 3) und Walmdach (10 : 6).


Schwalbenweg 23 – Einfamilienhaus mit Carport

Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport für eine vierköpfige Familie (mit zwei Home-Office-Arbeitsplätzen). Weil die im Bebauungsplan festgesetzte Geschossflächenzahl geringfügig überschritten wird (um rund 15,6 m²), war eine Befreiung nötig; der Gemeinderat erteilte diese und das Einvernehmen. Abstimmung: 16 : 0.


Hauptstraße 18 – Werbeanlage der Sparkasse

An der Südfassade des sanierten Wohn- und Geschäftshauses (eine Gewerbeeinheit, fünf Wohnungen) soll eine Werbeanlage angebracht werden – ein rotes Wandtransparent mit beleuchtetem Sparkassen-Logo. Der Gemeinderat erteilte das Einvernehmen. Abstimmung: 14 : 2.


Erlanger Straße 76 – Mehrfamilienhaus mit gefördertem Wohnraum

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen im geförderten Wohnungsbau (EOF – einkommensorientierte Förderung: Wohnungen mit gedeckelter Miete für Haushalte mit geringerem Einkommen). Die im Bebauungsplan festgesetzte Wandhöhe von 6,50 m wird auf rund 8,84 m überschritten. Wichtig dabei: Die Gesamthöhe des Gebäudes (die Firsthöhe) wird dadurch nicht höher – das Haus wird also nicht höher, lediglich das Dach fällt flacher aus, wodurch die Wand rechnerisch höher wird.

Für diese Abweichung war eine Befreiung nötig. Grundsätzlich darf der Gemeinderat vom Bebauungsplan abweichen, solange Nachbarinteressen und öffentliche Belange gewahrt bleiben – gerade zugunsten des Wohnungsbaus. Der Gemeinderat erteilte Befreiung und Einvernehmen. Abstimmung: 13 : 3.


Kirchhofäcker Süd – Straßenplanung für den Friedhof

Die Firma BFS+ hat zur Erschließung des Baugebietes Kirchhofäcker Süd (Friedhof) einen Entwurf zur Straßenplanung vorgelegt. Der Gemeinderat billigte diese geänderte Straßenplanung; zuvor war die Firma gebeten worden, den Entwurf hinsichtlich Gefälle, Rampe und Zufahrten noch einmal zu überprüfen.

Beschlossen wurden mehrere Ergänzungen: eine Zisternenlösung, um das Regenwasser zu sammeln, die Zufahrt zum Friedhof über den seitlich angeordneten Container-Stellplatz sowie eine E-Ladesäulen-Infrastruktur. Abstimmung: 13 : 3.

Nach der Sommerpause tagt der Gemeinderat das nächste Mal am 29. September 2026.

Wir werden euch auch weiterhin regelmäßig über die Arbeit im Gemeinderat informieren – verständlich und ohne Amtsdeutsch.

Martina Stamm-Fibich & Philipp Plate
SPD Fraktion im Gemeinderat Möhrendorf
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